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Stellungnahme von Aktivist_innen des offenen Arbeitskreises trans zur neuen Regelung der Uni (VÄ)

Überraschend schnell ist das Rektorat einem Vorschlag der Abteilung 1 (Studium und Lehre) gefolgt und hat am 2.7. eine neue Regelung zur Vornamensänderung bei trans Studierenden beschlossen.


Wir begrüßen, dass sich das Rektorat mit diesem Thema beschäftigt und dessen Dringlichkeit erkennt. Der falsche Vorname auf dem Studierendenausweis führt immer wieder zu Zwangs-Outings, übergriffigen Situationen zum Semesterbeginn, Probleme bei Kontrollen in der Straßenbahn – die Liste der Einschränkungen ist lang und verschlechtert die ohnehin prekäre Situation von trans Studierenden massiv. Daher begrüßen wir auch, dass die neue Regelung vorsieht, den Vornamen in sämtlichen Dokumenten zu ändern, einschließlich der elektronischen Systeme. Dies beugt Übergriffen und Outings vor. Allerdings haben nur wenige trans Studierende zu dieser neuen Regelung Zugang:

Die neue Regelung sieht vor, dass trans Studierende nun nicht mehr dazu gezwungen werden, einen falschen Vornamen im Studierendenausweis zu führen – allerdings unter hohen Voraussetzungen. Das Rektorat knüpft die Vornamensänderung an drei Bedingungen:

1. Ergänzungsausweis der dgti, 2. Antragstellung beim Amtsgericht auf PSt/VÄ, 3. Erklärung der_s Studierenden gegenüber der Universität zur unwiderruflichen Nutzung des betreffenden Vornamens und Personenstands. Neben sachlichen Unstimmigkeiten kritisieren wir: Zur Vornamensänderung beim Amtsgericht nach dem sogenannten „TSG“ schreibt das Gesetz immer noch ein entwürdigendes und demütigendes Verfahren vor. Viele trans Studierende, die immer noch gezwungen werden, den falschen Vornamen in den universitären Unterlagen zu tragen, können ein solches Verfahren aufgrund ihrer finanziellen, emotionalen oder psychischen Verfasstheit oder aus politischen Gründen nicht durchlaufen. Die neue Regelung geht davon aus, dass trans Studierende notwendigerweise einen Antrag beim Amtsgericht auf PSt/VÄ nach dem unmenschlichen „TSG“ stellen würden – das ist unzutreffend. Die Regelung maßt sich damit an, zu entscheiden, wer „trans“ genug ist, um einen Vornamen ändern zu lassen. Über unsere Namen und Identitäten entscheiden keine Gesetze, keine Dokumente – sondern nur wir selbst. Mit der neuen Regelung widerspricht die Universität ihrem diskriminierungsfreien Selbstanspruch.


Darüber hinaus verdeutlicht die Sprache der Regelung, dass keine trans Personen beteiligt waren oder konsultiert wurden. Sie zeugt von sachlicher Unkenntnis über unsere Lebens-Situation und verwendet teils diskriminierende Sprache. Das verwundert uns – denn öffentlich sichtbare trans Aktivist_innen gibt es schon seit langem an der MLU, seit einigen Monaten auch einen Arbeitskreis, der sich dem Rektorat als Ansprechpartner vorgeschlagen hat. Stattdessen wird eine diskriminierende Regelung beschlossen, die die vom Arbeitskreis formulierten Forderungen ignoriert. Wir sind wütend und bestürzt.


Wir bedauern außerdem, dass das Rektorat sich nicht um Entschuldigung bei trans Studierenden bemüht, die aufgrund der bisherigen Weigerung der Universität, eine diskriminierungsärmere Lösung zu finden, Unrecht, Übergriffe und Schmerz erfahren haben.

Wir fordern das Rektorat dazu auf, umgehend das Gespräch mit uns zu suchen. Wir rufen alle Studierenden der MLU zu Solidarität auf – lassen wir nicht zu, dass transfeindliche Stimmung und unzugängliche, diskriminierende Regelungen Alltag an der MLU bleiben.


Zur Benachrichtigung der Pressestelle der Universität: https://www.campus-halensis.de/artikel/trans-studierende-konnen-selbst-gewahlten-namen-fuhren/

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